– Feststellung des Ist-Zustandes technischer Anlagen z.B. als Grundlage für ein Sanierungskonzept.
– Technisch, objektive Beurteilung eines Sachverhalts.
– Zustandsfeststellung technischer Anlagen bei Funktionsstörungen / Defekten mit Beurteilung auf mögliche
Maßnahmen zur Behebung und Abschätzung der zu erwartenden Kosten.
Zum Leistungsumfang zählen Privat-, Versicherungs- und Gerichtsgutachten.