Die Abnahme eines Bauwerks bzw. einer technischen Anlage bewirkt mehrere Rechtsfolgen auf das Verhältnis zw. Auftraggeber und Auftragnehmer:
- Die Vergütung der Leistung wird fällig
- Gefahrenübergang auf den Auftraggeber
- Beginn der Verjährungsfrist für Mängel
- Umkehr der Beweislast auf den Auftraggeber
Durch die fachlich fundierte Sachverständigenbegleitung während der Abnahme lassen sich etwaige Risiken
aus obenstehenden Rechtsfolgen für die jeweilige Partei bestmöglich minimieren.
Die Begleitung einer Abnahme ist sowohl auf Seiten des Auftraggebers, als auch auf Seiten des Auftragnehmers gleichermaßen möglich.