• Bauüberwachung
    Die Bauüberwachung beinhaltet eine umfassende Begleitung des Projekts anhand der HOAI – Leistungsphase 8 oder einem für das Projekt individuell vereinbarten Leistungsumfang. Die Intensität der Überwachung richtet sich individuell nach den jeweiligen Projektphasen.
    Nachfolgende Leistungen werden klassischerweise im Rahmen einer Bauüberwachung erbracht:
    • Überwachung der Gewerkeausführung Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär und MSR auf
      • Übereinstimmung mit den Vorgaben aus Gutachten und Genehmigungen
      • Übereinstimmung mit den Ausführungs- und Werk-/Montageplänen
      • Übereinstimmung mit den Normen, Vorschriften und vertraglichen Vorgaben
    • Feststellung von Mängeln in der Ausführung mit Dokumentation in Text und Bild
    • Prüfung festgestellter Mängel auf deren Behebung
    • Begleitung des Inbetriebnahmeprozesses
    • Begleitung des Abnahmeprozesses
  • Qualitätssicherung
    Während der Ausführungsphase wird in mehreren Baustellenbegehungen der Ist-Zustand der techn. Installationen festgestellt und dokumentiert.
    Dabei werden neben einer allgemeinen Dokumentation des Ist-Zustandes auch etwaige Mängel und Zustände die ggf. später zu einem Mangel führen können festgestellt und dokumentiert. Mit den Beteiligten lassen sich die Sachverhalte direkt erläutern und im besten Fall Lösungen herbeiführen. Der Sachverständige steht im Zuge der Qualitätssicherung den Beteiligten auch außerhalb der Begehungstermine beratend für die Baumaßnahme zur Verfügung.
    Die Begehungen sollten in regelmäßigen Abständen und insbesondere zu folgenden Zeitpunkten stattfinden:
    • Fertig verlegte Fußbodenheizung vor Estricheinbringung
    • Abgeschlossene Rohinstallation von Technikbereichen im später verdeckten Bereich, vor Installation von Abkofferungen, Vorwänden, Abhangdecken, etc.
    • Abgeschlossene Rohinstallation von Technikräumen
    • In ausreichendem Abstand vor einem Abnahmetermin